Hinweisgeberschutz (HinSchG)
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist eine gesetzliche Regelung, die darauf ausgerichtet ist, die Identität von Personen zu schützen, die, gutgläubig, Hinweise auf mögliche Straftaten, Verstöße gegen Vorschriften oder ethische Grundsätze in der Evangelischen Stiftung Volmarstein und den dazugehörigen Tochterunternehmen geben. Das Gesetz bietet einen rechtlichen Rahmen, um sicherzustellen, dass Hinweisgebende vor eventuellen Nachteilen geschützt sind.
Die interne Meldestelle von RZV
Offenheit und Integrität sind uns wichtig – deshalb bieten wir Mitarbeitenden, Geschäftspartnern und Dritten eine sichere Möglichkeit, Hinweise auf Fehlverhalten oder Gesetzesverstöße im Unternehmen zu melden.
Unsere interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist der zentrale Ansprechpartner für vertrauliche Hinweise, z. B. zu:
- Korruption oder Betrug
- Datenschutz- oder IT-Sicherheitsverstöße
- Diskriminierung oder anderen Compliance-Verstößen
Die Meldestelle ist unabhängig, schützt Identitäten und geht jedem Hinweis sorgfältig nach. Sie erreichen diese via:
E-Mail: esv@hinweisgeberportal.nrw
Telefon: 05242 / 1823533
Post: Audit-NRW GmbH
„Meldestelle ESV“
Postfach 1364
33341 Rheda-Wiedenbrück
Externe Meldestelle
Neben der internen Stelle gibt es staatliche Stellen, an die Sie sich im Bedarfsfall wenden können.
Für allgemeine Meldungen ist dies das Bundesamt für Justiz in Bonn.

