Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Verantwortungsbewusstes Handeln

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist eine gesetzliche Regelung, in der die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten geregelt sind. In den Anwendungsbereich des LkSG fallen seit 2024 alle in Deutschland ansässigen Unternehmen bzw. Zweigniederlassungen ungeachtet ihrer Rechtsform mit mind. 1000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

RZV fällt zwar nicht unter den Anwendungsbereich des Gesetzes, aber ungeachtet dessen, bekennen auch wir uns, zusammen mit unserer Gesellschafterin, der Evangelischen Stiftung Volmarstein, zu einer gesellschaftlich verantwortlichen Unternehmensführung, indem wir die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen unserer geschäftlichen Tätigkeit auf Gesellschaft und Umwelt berücksichtigen und fortwährend bestrebt sind, diese in ökonomischer, sozialer und ökologischer Hinsicht in einen angemessenen Interessenausgleich zu bringen. Wir sehen es als unsere selbstverständliche Verantwortung, Menschenrechte zu achten und Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen. Dies gilt sowohl für unsere eigene Geschäftstätigkeit als auch im Rahmen unserer Einflussmöglichkeiten für unsere Wertschöpfungs- und Lieferketten.

Weitere Informationen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz finden Sie auf der Seite der Evangelischen Stiftung Volmarstein.