Im Fall einer Verkäuferin aus Niedersachsen entschieden die höchsten deutschen Arbeitsrichter in Erfurt, dass Gehaltsabrechnungen von Arbeitgebern auch ausschließlich elektronisch verschickt werden können (Urt. v. 28.01.2025, Az. 9 AZR 487/24). „Es gibt keinen Anspruch auf Papier form alter Schule“, sagte der Vorsitzende Richter Heinrich Kiel bei der Urteilsverkündung am 28. Januar 2025. Aber Arbeitnehmende ohne entsprechende Technik sei der Zugang zu den Daten und das Ausdrucken von Abrechnungen im Betrieb zu ermöglichen.

Kein Einverständnis der Mitarbeitenden mehr erforderlich

Was bedeutet das für die KIDICAP-Kunden? Durch das aktuelle Urteil ist der Umstieg auf die digitale Entgeltabrechnung für RZV-Kunden deutlich einfacher geworden: Ein Einverständnis der Mitarbeitenden ist nicht mehr notwendig. Entscheidend ist, dass die Abrechnung passwortgeschützt und zugänglich ist. Unklar bleibt jedoch, ob der Betriebsrat bei der Einführung eines digitalen Postfachs mitbestimmen muss. Diese Frage wurde vom BAG nicht abschließend geklärt, hat jedoch keinen Einfluss auf die grundsätzliche Rechtmäßigkeit der digitalen Entgeltabrechnung. KIDICAP.Postfach erfüllt die rechtlichen Anforderungen an eine digitale Bereitstellung zu 100 Prozent. Die Lösung ist rechtskonform und die Gehaltsmitteilungen liegen sicher in einem geschützten Bereich. Mitarbeitende haben rund um die Uhr Zugriff auf ihre Abrechnungen und können diese jederzeit speichern oder ausdrucken. Mit der digitalen Entgeltabrechnung über das KIDICAP.Postfach setzen Unternehmen auf eine moderne, effiziente und nachhaltige Lösung.

Hinweis: Jedes Urteil wird für einen speziellen Fall getroffen und hängt von den jeweiligen Umständen ab. Das bedeutet, dass selbst ähnliche Fälle unterschiedlich entschieden werden können, da die individuelle Situation, Beweise und rechtlichen Rahmenbedingungen eine Rolle spielen. Die Interpretation eines Urteils kann daher je nach Kontext variieren.